Das Vermieten von Privatzimmern (auch
Gästezimmer) erfolgt wie der Name schon verrät von privaten
Zimmervermietern.
Privatzimmer können kleine Einzelzimmer in Privathäusern, Doppelzimmer (oft mit Bad/WC) oder größere Zimmer mit
einer Küche sein. Befinden sich mehrere zu vermietende Zimmer in einem Gebäude kann man hier schon von einer
Pension sprechen.
Ab zwei Zimmer (Wohn- und Schlafraum) spricht man allerdings schon von einer
Ferienwohnung oder einem
Apartment.
Die DTV-Klassifizierung für
Ferienhäuser,
Ferienwohnungen,
Apartments,
Bauernhöfe und
Privatzimmer ist freiwillig,
vermittelt den Gästen jedoch eine gewisse Qualitätskontrolle auf die man sich verlassen kann. An der DTV-Klassifizierung
können Anbieter von
Ferienwohnungen,
Apartments und
Ferienhäusern, Anbieter von Privatzimmern (bis einschließlich 8
Gästebetten) und Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem
Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V.
(BAG) und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft Frankfurt am Main (DLG). Ausgenommen von der Klassifizierung sind Anbieter mit
Landhotelcharakter. Um diese DTV-Klassifizierung von anderen
Klassifizierungen zu unterscheiden steht vor den Sternen bei
Ferienwohnungen und
Ferienhäusern stets ein "F" und bei
Privatzimmern stets ein "P" davor.